Verwirkung nachehelichen Unterhalts sowie Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Verschweigens von Zweifeln an Vaterschaft des Ehemannes

Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, so kann dies nach zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu einem Wegfall des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt sowie zu einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, d.h. des Ausgleichs der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, führen.
Die fehlende Abstammung vom Ehemann kann nicht nur dann angenommen werden, wenn die anderweitige leibliche Vaterschaft feststeht. Ausreichend ist vielmehr, dass der Ausschluss der leiblichen Vaterschaft des Ehemannes in zulässiger Weise festgestellt worden ist.

Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg