Sorgerecht bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, so müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen, als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass in Fällen des beabsichtigten Umzugs ins Ausland mit dem gemeinsamen Kind das Grundrecht des umzugswilligen Elternteils auf örtliche freizügige Lebensgestaltung und das Grundrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinem Kind abzuwägen und zu einem Ausgleich zu bringen seien.
Können triftige persönliche, familiäre oder berufliche Gründe für eine Übersiedlung nicht überzeugend dargelegt werden, müsse die örtliche Freizügigkeit des Elternteils der umsiedeln wolle, im Hinblick auf das Kindeswohl hinter das Umgangsrecht des anderen Elternteils zurücktreten.

Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg