Kraftfahrzeugschein im Handschuhfach
Viele Autofahrer lassen den Kfz-Schein ständig im Auto, denn bei Polizeikontrollen muss dieser vorgelegt werden können, da ansonsten ein Bußgeld fällig ist. Doch wenn der Wagen gestohlen wird, weigern sich manche Kaskoversicherer zu zahlen.
Die meisten Oberlandesgerichte sehen hierhin aber keine grobe Fahrlässigkeit. Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach eines Fahrzeuges stelle keine erhebliche Gefahrerhöhung dar, welche die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht bei einem Diebstahl des Fahrzeuges freistellen könnte. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls oder der Vergrößerung des Schadens wird nach Auffassung der Gerichte - wenn überhaupt - nur unwesentlich gesteigert.
Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg