Wohnungsbrand durch "vergessenes" Teelicht
Nachdem eine junge Frau vermeintlich alle brennenden "Teelichter" gelöscht hatte, legte sie sich schlafen. Doch eines der Lichter brannte noch und verursachte ein Feuer in der Wohnung. Die Versicherung bezichtigte die Frau eines grob fahrlässigen Verhaltens und lehnte die Regulierung des Schadens ab.
Das Landgericht Coburg gab der gegen die Versicherung gerichteten Klage auf Zahlung statt (Az.: 13 0 714/07). Nach Auffassung des Gerichts habe sich die Frau richtig verhalten. Der Umstand, dass - entgegen ihrer festen Überzeugung - ein "Teelicht" brannte, stelle keinen Grund für die Versicherung dar, die Regulierung des Schadens abzulehnen.
Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg