Ohne Trauschein weniger Rechte
Viele Paare leben in sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammen und verzichten auf eine Heirat. Schwierigkeiten gibt es oft erst, wenn die Lebensgemeinschaft zerbricht oder einer der Partner durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall das Bewusstsein verliert. Ohne Vollmachten hat der andere Partner keine Rechte und wird wie ein Fremder behandelt. Es besteht auch keine Rechtsgrundlage, die den Arzt automatisch von seiner Schweigepflicht entbindet. Ferner besteht auch kein gesetzliches Erbrecht und dementsprechend kein Pflichtteilsrecht für den nicht verheirateten Partner. Ist kein Testament vorhanden, geht der Lebenspartner leer aus, wenn nahe Angehörige ihre Ansprüche geltend machen. Das gilt auch für die gemeinsame Wohnung, den Hausrat und das gemeinsam angesparte Vermögen.
Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg