Rückforderungen der Schwiegereltern

Oft wenden die Eltern eines Ehepartners dem Paar erhebliche Geldbeträge zum Erwerb einer Immobilie zu. Kommt es zur Scheidung des Paares, werden häufig Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern gegenüber dem Schwiegerkind geltend gemacht.

Ansprüche von Schwiegereltern können nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht allein deshalb verneint werden, weil das eigene Kind Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie sei und diese seit der Trennung bewohne. Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch eine Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorhanden ist.

Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg