Unfallversicherung im Zugewinnausgleich

Im Rahmen einer Scheidung wird oft auch der sogenannte Zugewinnausgleich geregelt. Klassischerweise spielen auch Lebensversicherungsverträge eine Rolle, falls es sich um Kapitallebensversicherungen handelt, bei denen am Ende der Versicherungszeit ein einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt wird. Daneben sind aber auch Sterbegeld-, Ausbildungs- oder Heiratsversicherungen zu berücksichtigen, da auch diese Versicherungen zu einer Vermögensbildung führen. Ausnahmsweise kann auch eine Unfallversicherung im Zugewinnausgleich zu erfassen sein, wenn sie eine sogenannte Prämienrückgewähr vorsieht. Es handelt sich um eine besondere Form der privaten Unfallversicherung.

Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg