Achtung Wildwechsel!

In der dunklen Jahreszeit erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen. Die Regulierung solcher Unfälle durch eine Teilkaskoversicherung wirft häufig Probleme auf: Der Geschädigte muss bei einem Wildunfall grundsätzlich beweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit einem Stück Haarwild verursacht wurde.
Unproblematisch ist die Beweisführung dann, wenn das verletzte oder getötete Tier aufgefunden wird und zudem noch Spuren am Fahrzeug selbst sichergestellt werden können.
Dabei ist es unerheblich, ob das Wild in Bewegung war oder nicht: auch wenn ein Fahrzeug ein auf der Straße liegendes Reh überfährt und dadurch das Fahrzeug beschädigt wird, liegt ein Versicherungsfall vor.
Die Versicherung ist aber auch dann eintrittspflichtig, wenn der Kraftfahrer in einer verständlichen Reaktion einem größeren Haarwild ausweicht und dabei das Fahrzeug beschädigt wird.

Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg