Umgangsrecht leiblicher Väter gestärkt

Der Bundestag hat am 26.04.2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nichtehelichen Vaters verabschiedet. Danach kommt es für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf an, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht.
Entscheidend ist vielmehr, ob der leibliche Vater nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.

Rechtsanwalt Michael Ringelstein, Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt & Kollegen, Bitburg